Buyer-Clubs: die neue Gefahr für Unternehmen!

Buyer-Clubs sind private Gruppen, häufig über Messenger in dem sich private Personen zum Betrug organisieren. Diese Masche basiert darauf, dass Händler dem Verbraucherschutzrecht ausgeliefert sind.

Ein Beispiel aus der Praxis. Eine Käuferin erwirbt Kosmetik und reklamiert sie einige Tage später. Angeblich sei die Kosmetik mangelhaft. (Die Schwammigkeit der Reklamation wird wohlwissend genutzt)

Ein wichtiger Indikator dieser Betrugsmasche:

Da der Händler gesetzlich alle Kosten tragen muss, geht der Käufer dazu über, von der Busfahrt bis zur Taxifahrt in Rechnung zu stellen.

In der Reklamation ging es um eine vermeintlich falsche Farbe. Laut Deklaration die richtige Farbe, aber aufgrund der Verschmutzung und der wenigen Reste nicht mehr ermittelbar. Da Ware bereits genutzt und vermindert ist, ist die Mangelursache nicht mehr prüfbar.

Die Käuferin fordert einen zweiten Artikel, einen Rabatt oder gibt den benutzen Artikel gegen Rückerstattung zurück. Der letzte Punkt ist in gewissen Grenzen gesetzlich legitimiert!

Das Verbraucherrecht bevorteilt nun den Käufer dahingehend, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass das die Ware mangelfrei war. Was bei verbrauchter, genutzter oder verändertet Ware nicht mehr möglich ist. Das interessiert den Gesetzgeber aber in keinster Weise!

Jetzt die „Probleme“:

Diese Erfahrung wird an den Buyer-Club weitergegeben. Nun passiert folgendes: Lässt sich der Verkäufer darauf ein, kaufen andere Käufer und reklamieren um so Rabatte, weitere Artikel oder einen benutzen zurückzugeben.

Lässt sich der Verkäufer nicht darauf ein, wird eine Schmutzkampange gegen den Verkäufer gestartet mit negativen Bewertungen. So ist ein kleines Kosmetikunternehmen unschuldig Opfer geworden!

Die weit größere Gefahr, die auch schon in diesen Gruppen eruiert wurde: Klagen! Bei einer Klage hat aufgrund des Verbraucherrechtes der Händler in vielen Fällen das nachsehen oder zumindest ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.

Man kann sich denken, dass primär immer mehr kleine Händler Opfer dieses Betrugs werden, da diese selten das Geld für einen Rechtsstreit haben. Rechtsschutzversicherungen bieten selten eine Deckung. Falls ja muss diese teuer erkauft werden.

Verbraucherschutz schädigt somit nachhaltig Unternehmer, bevorteilt Betrüger und Großunternehmen und subventioniert die Versicherungswirtschaft.

Die Lösung: VERTRAGSFREIHEIT.

Ein Unternehmen muss das Recht haben die Vertragsbedingungen egal ob Rückgabe oder Gewährleistung frei zu bestimmen.

Jedes profitorientierte Unternehmen wird eine natürliche Kulanz besitzen, die aktuell unterdrückt wird. Gleichzeitig aber auch die stärke „Nein“ zu sagen und sich effektiv, durch den frei gestalteten und vereinbarten Vertrag, vor Gericht zu wehr zu setzen.

Erschienen unter: https://twitter.com/MLP_Ruhr/status/1400066206745366534

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