Die Komplexität antisozialer Kommunikation

Die Komplexität antisozialer Kommunikation

Als Ausgangspunkt für diesen Artikel dient eines der kontroversesten Themen: Die Möglichkeit von Gewalt in der zwischenmenschlichen Kommunikation und die Frage, wann etwas aus ethischen oder moralischen Gründen als verwerflich betrachtet wird. Dabei spielen unterschiedliche Mindsets beziehungsweise Ansichten von Recht und der Kontextbezug, eine wesentliche Rolle, wie von vornherein die Welt (konstruiert) aussieht; Wie die Dinge sein sollten.

Grundsätzlich ist es möglich - niemand kann einen anderen vom Denken abhalten - menschenfeindliche Äußerungen zu tätigen, in denen Gewaltfantasien wie zum Beispiel gegenüber Menschen mit Behinderungen geäußert werden. Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Äußerungen und Handlungen.

Handlungen sind es, wenn sich die Dinge um uns herum in ihrem Zustand unumkehrbar verändern. Handlungslogisch lässt sich erkennen, unabhängig von moralischen und ethischen Wertvorstellungen, ob auf Kosten anderer gehandelt wurde und ob man die anderen vor die Wahl gestellt hat, ob sie der Handlung zugestimmt haben. Wenn A durch eine Drohung, Zwang oder Gewalt den Status Quo Ante (den vorherigen Zustand) von B angreift, wird B diesen Angriff abwehren beziehungsweise seinen Zustand bewahren, um seine Situation nicht zu verschlechtern. [1]

Die Frage ist, ob eine antisoziale Handlung gegenüber Mitmenschen nur durch eine Handlung selbst oder auch durch (kommunizierte) Äußerungen impliziert werden kann? Dazu später mehr.

Antisoziales Handeln

Antisoziales Handeln ist kratisches (Drohung, Zwang), pseudomatisches (Täuschung, Lüge, Betrug) oder autistisch-aggressives (Wegnahme, Gewalt, Tötung) Handeln. » [1]

Eine Äußerung kann auch autistisch friedlich sein: Niemand kann jemanden davon abhalten, dass er sich zu Hause allein über Menschen aufregt oder sie aufs Übelste verspottet, unabhängig davon, was die Hintergründe sind beziehungsweise der Kontext ist. Die Äußerung kann allerdings kratisch bis autistisch, feindselig (oder aggressiv) sein: Es geht in erster Linie darum, antisozial gegenüber der Welt um sich herum, eingestellt zu sein, indem durch Drohung, Täuschung, Betrug oder Gewaltaufruf oder dergleichen (dazu später mehr) andere erreicht werden. Hier beginnen Menschen zu interpretieren, was „richtige“ oder „falsche“, ethische und moralische Bewertungen sind. Die Bewertung von Äußerungen unterliegt jedoch keiner einheitlichen, normativen Gesetzmäßigkeit, da Werturteile immer subjektiv sind und Menschen unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was als ethisch und moralisch verwerflich betrachtet wird.

Die Herausforderung in Bezug auf zwischenmenschliche Handlungen besteht darin, unter welchen Umständen Äußerungen in bestimmten Kontexten als Handlungen interpretiert werden, insbesondere wenn sie Auswirkungen auf andere Menschen oder die Umgebung haben. Die genaue Interpretation hängt von den Umständen, geltenden Rechtsvorschriften und sozialen Normen ab.

Hierbei stellt sich die zentrale Frage: Wer hat das Recht, Regeln festzulegen und zu entscheiden, ob eine Äußerung als Handlung betrachtet wird, unabhängig vom Standpunkt des Betroffenen?

Es gibt keine allgemeingültige Formel dafür. Stattdessen werden methodische und analytische Ansätze verwendet, um festzustellen, ob Eigentumsrechte verletzt werden, und empirische Methoden, die sich auf die Analyse konkreter, fallbezogener Situationen stützen. Das heutige Rechtssystem, das die Grundlage der Gesellschaft bildet, hat sich tatsächlich aus der Beilegung realer Streitigkeiten entwickelt.

Methodisch, analytisch

Die „Goldene Regel“, die besagt, dass man andere so behandeln sollte, wie man selbst behandelt werden möchte, fungiert oft als grundlegende Richtlinie und basiert auf dem Schutz der Integrität der Eigentumsrechte anderer. Diese Regel harmoniert mit der handlungslogischen Analyse, wie sie in der Praxeologie verstanden wird. Die Praxeologie konzentriert sich darauf, wie Menschen Ziele setzen, Mittel auswählen und Handlungen ausführen, um diese Ziele zu erreichen, ohne dabei ethische Wertungen vorzunehmen. Dies verdeutlicht, dass die Praxeologie eine deskriptive Herangehensweise ist, die das menschliche Handeln analysiert, ohne normative Aussagen über ethisches Verhalten zu treffen.

Iterativ, empirisch

Basierend auf den Grundsätzen der Eigentumsrechte entwickelte sich im Laufe der Zeit das nicht-politisierte Common Law, das darauf abzielte, das allgemeine Eigentum der Menschen zu schützen. In verschiedenen Regionen trafen Menschen Vereinbarungen, die durch dezentrale Strukturen und iterative empirische Verbesserungen im Bereich des Deliktrechts, Handelsrechts, Vertragsrechts und Eigentumsrechts zustande kamen. Dies führte zur Festlegung allgemein anerkannter Rechtsgrundsätze. Darüber hinaus entwickelten sich spezielle Rechtsnormen, die aus den bereits bestehenden abgeleitet wurden und somit den geografischen Gegebenheiten, kulturellen Unterschieden und religiösen Überzeugungen der jeweiligen Gesellschaften unter dem Common Law angepasst wurden. [2]

Natürlich gibt es einige Regeln, die für alle Menschen gelten müssen; Regeln, die die Grundvoraussetzungen dafür schaffen, dass kooperatives Verhalten überhaupt möglich ist. So müssen Regeln, die Delikte wie Mord, Körperverletzung, Diebstahl und andere Formen der Nötigung verbieten, für alle Mitglieder einer Gesellschaft gleichermaßen verbindlich sein. […] Diese Regeln entwickeln sich in jeder Gemeinschaft immer zuerst; wäre dies nicht der Fall, gäbe es nicht einmal eine Gemeinschaft. » [2]

Ein häufiger Fehler besteht darin, das Gesetz als ein gezieltes Mittel zur Verfolgung bestimmter Ziele zu sehen, während eine einfachere evolutionäre Erklärung übersehen wird. Früher war es vorrangig, Gewalt in der Gesellschaft zu reduzieren, indem Menschen von Handlungen abgehalten wurden, die unmittelbare gewalttätige Reaktionen auslösen könnten. Rechtsprechung tendierte dazu, diejenigen zu bestrafen, die solche Handlungen begangen hatten, was auch die Verletzung der Würde oder andere Angriffe auf die Ehre einschloss. Hier zu im Folgenden die Deliktrechte des Common-Laws: „Battery” und „Assault”. [2] Dazu soll im Folgenden auf die oben genannte Fragen eingegangen werden.

Kann eine antisoziale Handlung nur durch physische Handlungen oder auch durch verbale Äußerungen impliziert werden?

Das Delikt Battery verbietet nicht nur körperliche Kontakte mit der Absicht, jemanden zu verletzen, sondern auch solche, die auf Provokation oder Beleidigung abzielen (Verletzung der Ehre). Sowohl fehlgeschlagene als auch erfolgreiche Angriffe können Gewalt auslösen und rechtliche Konsequenzen haben. Wenn das beabsichtigte Opfer den Angriff jedoch nicht bemerkt, kann er keine gewalttätige Reaktion hervorrufen. Wenn die Bedrohung nicht unmittelbar bevorsteht, hat die bedrohte Person die Möglichkeit zu fliehen, Hilfe zu suchen oder gewaltfrei zu reagieren. Ergänzend soll das Delikt Assault erwähnt werden, das sich auf die Androhung unmittelbarer körperlicher Verletzungen bezieht, von der die bedrohte Person weiß. [2]

Ähnlich wie das Delikt Battery, das nicht nur auf physische Gewalt, sondern auch auf Provokation oder Beleidigung abzielt, können auch heutzutage online geäußerte Worte und Kommentare Gewalt in Form von sogenanntem „Cybermobbing” oder psychischer Belästigung darstellen. Sowohl erfolgreiche als auch gescheiterte Versuche, andere zu verletzen oder zu demütigen, können schwerwiegende Konsequenzen in Bezug auf das Opfer und rechtliche Schritte haben. Die Reaktionen auf solche Äußerungen sind allerdings schwer zu greifen und hängen bekanntlich von vielen Dingen ab, wie den Kontextbezug (wie bereits erwähnt) und der individuellen Empfindlichkeiten. Wenn das beabsichtigte Opfer die Beleidigungen oder Angriffe nicht bemerkt, kann dies zu keinem direkten gewalttätigen Verhalten führen. Wenn die Bedrohung nicht unmittelbar bevorsteht, hat die betroffene Person oft die Möglichkeit, zu blockieren, zu melden oder auf andere Weise auf die Belästigung zu reagieren. Ähnlich wie im Rechtskontext, in dem Assault die Androhung unmittelbarer körperlicher Verletzungen betrifft, kann im Online-Umfeld - als eine neue evolutionäre Entwicklung - das Bedrohen oder Belästigen einer Person trotz fehlender unmittelbarer physischer Gefahr als Form des Assaults angesehen werden.

[Spontane Ordnung] ergab sich aus dem absichtslosen Festhalten an bestimmten überlieferten und weitgehend moralischen Handlungsweisen, von denen viele den Menschen eher mißfallen, deren Bedeutung sie für gewöhnlich nicht verstehen können, deren Richtigkeit sie nicht beweisen können und die sich dennoch vermittels evolutorischer Selektion – der relativen Zunahme an Zahl und Wohlstand - jener Gruppen, die sich zufällig diese zu eigen machten, ziemlich rasch verbreitet haben. Die unwissentliche, widerwillige, gelegentlich mit Schmerzen verbundene Übernahme solcher Handlungsweisen hielt diese Gruppen zusammen, verbesserte ihren Zugang zu wertvoller Information aller Art und ermöglichte ihnen, das Gebot zu befolgen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch […]. Dieser Vorgang ist vielleicht der am wenigsten gewürdigte Aspekt in der Entwicklung des Menschen. » [3]

In Bezug auf die Deliktrechte könnte F. A. Hayeks Zitat verdeutlichen, dass bestimmte Normen und soziale Regeln, obwohl sie nicht immer offensichtlich sind, eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der sozialen Ordnung und der Förderung von Zusammenhalt und Wohlstand spielen können. Ähnlich wie bei der Diskussion über die Unterscheidung zwischen normativen Wissenschaften und der Wissenschaft des Normativen (Praxeologie) betont das Zitat die Bedeutung von sozialen Normen, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben, um das Verhalten und die Interaktion der Menschen zu lenken, auch wenn diese Normen nicht immer vollständig verstanden werden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die analytische Methode der Handlungslogik, die Praxeologie, eine wichtige Leitlinie für das Verständnis von Eigentumsrechten und menschlichem Handeln darstellt. Sie bietet Einblicke in die Prozesse, wie Menschen Ziele setzen, Mittel auswählen und Handlungen ausführen, um diese Ziele zu erreichen, ohne dabei normative Wertungen vorzunehmen. Die Praxeologie dient nicht als normative Wissenschaft, sondern ermöglicht eine deskriptive Analyse menschlichen Handelns.

Menschen entwickeln sich kulturell und formen Normen, die historisch auf handlungslogischen Wurzeln aufbauen. Das Common Law, als Beispiel für ein sich entwickelndes Rechtssystem, basiert auf handlungslogischen Prinzipien, hat sich jedoch empirisch weiterentwickelt, indem es auf fallbezogenen Situationen aufbaut und dabei soziale Normen und rechtliche Regeln geschaffen.

In Bezug auf die Frage, ob Kommunikation Gewalt beinhalten kann, zeigt der Artikel, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich des (gesellschaftlichen und rechtlichen) Kontexts. Ähnlich wie im Rechtskontext, in dem Battery auf Provokation oder Beleidigung abzielt, kann Kommunikation je nach Kontext und den individuellen Empfindlichkeiten als Gewalt interpretiert werden. Dies unterstreicht die Komplexität des Themas und die Bedeutung von Praxeologie als Leitlinie, die jedoch nicht alle Aspekte der menschlichen Psyche und des Verhaltens umfassen kann.

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Quellen

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